Siehe Abschnitt 7.1.7.

Bem. Diese Sondervorschrift S 4 gilt nicht fr Stoffe gem Unterabschnitt 3.1.2.6, wenn die Stabilisierung durch den Zusatz chemischer Inhibitoren erfolgt, so dass die Temperatur der selbstbeschleunigenden Zersetzung (SADT) hher als 50 C ist. In diesem Fall kann eine Temperaturkontrolle bei Befrderungsbedingungen erforderlich werden, bei denen die Temperatur 55 C berschreiten kann.
